Maßgeblichkeit des sozialversicherungsrechtlichen
Arbeitnehmerbegriffs für die Steuerfreiheit von
Zukunftssicherungsleistungen eines Arbeitgebers nach § 3 Nr 62 EStG
Leitsatz
1. Sind die
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH lediglich steuerrechtlich,
nicht sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen, entfällt
die Steuerfreiheit der Zukunftssicherungsleistungen der GmbH nach § 3 Nr.
62 Satz 1 EStG. Dabei ist das FA nicht an die Entscheidung des
Sozialversicherungsträgers gebunden, sondern hat ein eigenes
Prüfungsrecht.
2. Bei
GmbH-Geschäftsführern, die zu weniger als 50 v.H. am Stammkapital der
GmbH beteiligt sind, ist für die sozialversicherungsrechtliche
Würdigung, inwieweit ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, auf
die Stellung im Betrieb abzustellen.
3. Sind die zwei
Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, die den Ort
und den Umfang der Arbeitsleistung frei bestimmen können, jeweils nur zu
25 v.H. beteiligt, so haben sie bei gleichgelagerten Interessen dennoch
entscheidende Einflussnahmemöglichkeiten auf die GmbH, noch dazu, wenn sie
als einzige Gesellschafter Steuerberater sind. Dies schließt die Annahme
eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses aus,
womit die vom Arbeitgeber gezahlten Zukunftssicherungsleistungen nicht nach
§ 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 553 AAAAB-06478
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Online-Dokument
FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 13.12.2000 - 5 K 22/99
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