Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung negativer sonstiger Einnahmen bzw. vorab entstandener
Werbungskosten als Anschaffungskosten zu Begründung eines Rentenstammrechts
Leitsatz
1. Bei der steuerlichen Beurteilung eines Verbundrentenplanes werden die tatsächlichen Gegebenheiten zugrundegelegt, indem
auf die sich aus einem Gesamtvertragswerk und seinem konkreten Vollzug ergebenden wirtschaftlichen Ergebnisse abgehoben wird.
2. Zur steuerlichen Auslegung einer zielgerichteten Kombination von Darlehens- und Rentenverträgen, die sich in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung partiell gegenseitig aufheben, so dass die als negative sonstige Einnahmen deklarierten Finanzierungsaufwendungen
als Anschaffungskosten eines Rentenstammrechts zu beurteilen waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 511 Nr. 10 EFG 2000 S. 924 YAAAB-06457
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 04.05.1999 - 4 K 198/98
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