Zulässigkeit der Erstellung von Kontrollmitteilungen anlässlich der Außenprüfung bei einer Bank
Leitsatz
§ 30a AO 1977 ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass im Rahmen einer Außenprüfung bei einer Bank die Fertigung von
Kontrollmitteilungen über Angelegenheiten Dritter nur dann verboten ist, wenn ihr anlasslose Kontrollen (Ermittlungen "ins
Blaue hinein", Rasterfahndungen, Stichprobenermittlungen oder dergleichen) zugrunde liegen. Kontrollmitteilungen dürfen hingegen
erteilt werden, wenn für die Ausschreibung ein "hinreichender Anlass" oder gar ein Verdacht auf Steuerverkürzung besteht (Anschluss
an die , BStBl II 1997, 499 und vom - VIII R 6/98, BFH/NV 1999, 721).
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