Abzugsfähigkeit einer Rücklage für
Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als
Schuld i. S. des
§ 103 BewG 1991
Einheitswert des Gewerbebetriebs zum
Leitsatz
Eine Rücklage für
Ersatzbeschaffung gemäß
R 35 EStR
1993 mindert wegen des Fehlens einer ausdrücklichen
gesetzlichen Zulassung der Abzugsfähigkeit den Einheitswert des
Betriebsvermögens nach
§ 103 Abs. 3 BewG
1991 nicht. Auch aus der Einführung des sog.
Steuerbilanz-Prinzips in
§ 109 BewG 1991
i.d.F. v. kann nicht gefolgert werden, dass jeder sich in der
Steuerbilanz auswirkende passive Posten das Betriebsvermögen mindert. Die
Vorschrift des
§ 103 BewG 1991
geht insoweit
§ 109 BewG 1991
vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 7 EFG 2002 S. 7 Nr. 1 UAAAB-06399
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2001 - 3 K 179/98
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