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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 179/98 EFG 2002 S. 7

Gesetze: BewG 1991 § 103 Abs. 3EStR 1993 R 35BewG 1991 § 109 i.d.F. BewG 1991 § 95

Abzugsfähigkeit einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens als Schuld i. S. des § 103 BewG 1991

Einheitswert des Gewerbebetriebs zum

Leitsatz

Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß R 35 EStR 1993 mindert wegen des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung der Abzugsfähigkeit den Einheitswert des Betriebsvermögens nach § 103 Abs. 3 BewG 1991 nicht. Auch aus der Einführung des sog. Steuerbilanz-Prinzips in § 109 BewG 1991 i.d.F. v. kann nicht gefolgert werden, dass jeder sich in der Steuerbilanz auswirkende passive Posten das Betriebsvermögen mindert. Die Vorschrift des § 103 BewG 1991 geht insoweit § 109 BewG 1991 vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 7
EFG 2002 S. 7 Nr. 1
UAAAB-06399

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2001 - 3 K 179/98

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