Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch den GmbH-Geschäftsführer als Arbeitslohn
Leitsatz
Wird das bisherige Einzelunternehmen des Arbeitgebers zunächst in eine Personengesellschaft und anschließend in eine GmbH
umgewandelt und wird einem bisher als Prokurist und nunmehr als Geschäftsführer der GmbH tätigen, mit dem Betriebsinhaber
nicht verwandten Arbeitnehmer eine Beteiligung an der GmbH zu einem unter dem gemeinen Wert der Anteile liegenden Preis übertragen,
so stellt die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und dem tatächlich bezahlten Preis als geldwerter Vorteil steuerpflichtigen
Arbeitslohn dar. Dass die Zuwendung nicht von der GmbH als nunmehriger Arbeitgeberin, sondern von dem früheren Einzelunternehmer
und jetzigen Mehrheitsgesellschafter der GmbH stammt, ändert daran nichts (vgl. Rechtsprechung zum Arbeitslohn bei Leistungen
Dritter).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-06378
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 07.03.2001 - 3 K 111/01
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