Erwerb und Verpachtung eines Reithofs an die Ehefrau als
Liebhaberei
Maßgeblicher Zeitraum für die
Totalüberschussprognose bei der Verpachtung eines Grundstücks
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
1. Die Verpachtung eines beim Erwerb fast ausschließlich
fremdfinanzierten Reithofs an die Ehefrau ist als Liebhaberei zu behandeln,
wenn nach den Gesamtumständen zu Lebzeiten des Eigentümers nicht mehr
mit einem Totalüberschuss der Pachteinnahmen über die Werbungskosten
zu rechnen ist.
2. Für private Motive des Erwerbs und der Verpachtung spricht
es, wenn weder der Kläger noch seine Ehefrau für den Betrieb eines
Reithofs ausgebildet sind, die vereinbarte Pacht, insbesondere in Relation zum
eingesetzten Kapital, weit unter der marktüblichen Pacht liegt und vor dem
Kauf weder eine betriebswirtschaftliche Kalkulation noch eine
Rentabilitätsrechnung erstellt wurden.
3. Bei einer Totalüberschussprognose ist das Alter und die
Lebenserwartung des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, so dass bei
Grundstücken nicht - ggf. generationenübergreifend – auf die
Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks, sondern auf die
voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden abzustellen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 23 EFG 2002 S. 23 Nr. 1 AAAAB-06358
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2001 - 2 K 8/01
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