Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf
Ermäßigung des Einkommensteuerbescheids nach § 35 EStG nur bis
zur Bestandskraft des Bescheids
Erbschaftsteuerbescheid kein
Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung
Einkommensteuer 1995 und 1996
Leitsatz
1. Der Antrag auf
Ermäßigung der Einkommensteuer wegen Doppelbelastung der
Einkünfte mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer muss bis zur
Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.
2. Der Erbschaftsteuerbescheid ist
hinsichtlich des Antrags auf Ermäßigung der Einkommensteuer nach
§ 35 EStG kein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1569 EFG 2002 S. 1569 Nr. 24 QAAAB-06357
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2002 - 2 K 8/00
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