Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung
Umsatzsteuer
1997
Leitsatz
Werden Schutzrechtsanmeldungen und
das Vertrags-Know-how unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des
gesamten Kaufpreises übertragen, ist bis zur vollständigen
Kaufpreiszahlung die sonstige Leistung noch nicht erbracht worden. Die
vorübergehende unentgeltliche Einräumung eines Nutzungsrechts an den
Schutzrechtsanmeldungen und dem Vertrags-Know-how stellt lediglich eine nicht
umsatzsteuerbare Duldungsleistung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1084 Nr. 17 EFG 2002 S. 786 UAAAB-06334
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.02.2002 - 2 K 326/98
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