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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 20/97

Gesetze: UStG 1993 § 2 Abs. 1 S. 1, UStG 1993 § 2 Abs. 2 Nr. 1, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 181, AO 1977 § 42, BGB § 1629 Abs. 2 S. 1, BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1909, BGB § 104 Nr. 1

Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes

Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume

Umsatzsteuer 1994

Leitsatz

Ein Kleinkind ist durch die Vermietung von Räumlichkeiten an die Mutter, in der diese ihre Arztpraxis betreibt nicht selbständig unternehmerisch tätig, wenn lediglich beim Abschluss des Mietvertrages ein Ergänzungspfleger bestellt war, die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Mutter jedoch nicht überwacht werden, denn insoweit sind die Eltern nach §§ 181, 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Kindes gehindert.

Fundstelle(n):
IAAAB-06296

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 03.03.1999 - 2 K 20/97

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