Arbeitslohn bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer infolge
einer vom Arbeitgeber oder dessen Tochterunternehmen versäumten
Mieterhöhung
Nachfolgegesellschaften der Post als
Arbeitgeber der von ihnen übernommenen Beamten
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Versäumt es der Arbeitgeber
infolge Überlastung oder Unachtsamkeit des zuständigen Personals,
übliche Mieterhöhungen für die an seine Arbeitnehmer vermieteten
Wohnung vorzunehmen, so führt die verbilligte Überlassung für
die Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil und damit zu steuerpflichtigem
Arbeitslohn. Das gilt entsprechend, wenn ein 100%iges Tochterunternehmen des
Arbeitgebers mit der Verwaltung der Liegenschaften im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung beauftragt worden ist und dessen Personal die
Mieterhöhungen versäumt hat.
2. Musste bei der Privatisierung der
Post eine der Rechtsnachfolgerinnen Beamte übernehmen und weiter
beschäftigen, so sind die Beamten auch dann Arbeitnehmer der betreffenden
Rechtsnachfolgerin, wenn die Bundesrepublik Deutschland weiter Dienstherr
dieser Beamten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 311 EFG 2003 S. 311 Nr. 5 RAAAB-06280
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2002 - 2 K 151/01
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