Umsatzsteuersatz für Entgelte eines selbständigen
Diplom-Biologen aus der Erstellung von Gutachten für
Naturschutzbehörden
Umsatzsteuer 1992–1994
Leitsatz
Erstellt ein selbständiger
Diplom-Biologe Gutachten aufgrund sog. Werkverträge für
Naturschutzbehörden und ist Hauptzweck der Tätigkeit, diesen
Behörden durch eine Bestandaufnahme der vom Aussterben bedrohten
Vogelarten, die Erforschung ihrer Lebensbedürfnisse und Lebensgewohnheiten
Entscheidungsgrundlagen für den Schutz dieser Vogelarten zur
Verfügung zu stellen, Konzepte für den Schutz der bedrohten
Vogelarten zu entwickeln und Vorschläge für die Ausweisung von
Naturschutzgebieten und für die Wald- und Weidewirtschaft zu machen, und
ist die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten des
Diplom-Biologen allenfalls Nebenzweck seiner zu erbringenden Leistung,
unterliegen die Entgelte für die Gutachen nicht dem ermäßigten
Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, sondern dem
allgemeinen Steuersatz.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1657 EFG 2003 S. 1657 Nr. 22 IAAAB-06257
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2003 - 14 K 216/98
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