Büro im Inland
als Betriebsstätte eines in der Schweiz ansässigen gewerblichen
Grundstückshändlers
Gesonderte Feststellung des
verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer
Einheitlicher
Gewerbesteuer-Messbetrag 1991-1992
Gesonderte Feststellung des
vortragsfähigen Gewerbeverlustes
Leitsatz
1. Für die Anzahl der Objekte i.
S. der Drei-Objekt-Grenze kommt es nicht auf die Zahl der vom Steuerpflichtigen
geschlossenen notariellen Verträge an – so dass ein Vertrag immer
unabhängig von der Anzahl der dabei veräußerten Wohneinheiten
usw. nur als ein Objekt zu werten wäre –, sondern auf die einzelnen
dabei veräußerten Grundstücke.
2. Objekte im Sinne der
Drei-Objekt-Grenze sind neben Ein- oder Zweifamilienhäusern,
Eigentumswohnungen auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Eine
Mehrzahl von räumlich zusammenhängenden Gebäuden wie
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sind unabhängig von ihrer
grundbuchmäßigen Behandlung insbesondere dann nicht nur als ein
einziges Objekt zu werten, wenn es sich um ganze Häuserzeilen oder
Straßenabschnitte handelt. Das gilt auch bei Veräußerung der
Häuserzeile bzw. des Straßenabschnitts in nur einem notariellen
Vertrag und an einen Erwerber.
3. Ein im Inland befindliches, mit
„… Vermögensverwaltung” ausgeschildertes Büro,
in dem die laufenden administrativen Arbeiten von einer angestellten
Sekretärin und die sonstigen Arbeiten von einem Hausverwalter erledigt
werden, kann eine inländische Betriebsstätte des gewerblichen
Grundstückshandels eines in der Schweiz ansässigen deutschen
Bundesbürgers darstellen, die eine beschränkte Steuerpflicht zur
Folge hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1092 Nr. 18 EFG 2003 S. 1302 EFG 2003 S. 1302 Nr. 18 ZAAAB-06247
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2002 - 14 K 153/01
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