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Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 V 31/02 EFG 2003 S. 133

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1AO 1977 § 5 BPO 2000 § 4 Abs. 3 S. 3 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

Grenzen des Auswahlermessens hinsichtlich der zu prüfenden Betriebe

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass nach § 4 der BPO 2000 auch bei Kleinbetrieben und Mittelbetrieben Anschlussprüfungen zulässig sind.

2. Aus den inhaltlichen Grenzen, die der Ermessensausübung in § 193 Abs. 1 AO gezogen sind, folgt, dass der Gesichtspunkt des Zufalls bei der Ausübung des Auswahlermessens ein sachliches Kriterium ist und dass die Finanzbehörde auch hinsichtlich der zeitlichen Aufeinanderfolge von Außenprüfungen keinen generellen Beschränkungen unterworfen ist. Der Generalprävention und dem Überraschungsmoment kommen umso größere Bedeutung zu, je mehr der Finanzverwaltung die Mittel fehlen, die nach § 193 Abs. 1 AO zur Duldung der Außenprüfung verpflichteten Steuerpflichtigen lückenlos zu prüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 133
EFG 2003 S. 133 Nr. 3
RAAAB-06241

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.10.2002 - 1 V 31/02

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