Pflegedienstleistungs/Pflegemanagementstudium einer
Krankenschwester als Ausbildung
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Aufwendungen einer bereits als
stellvertretende Pflegedienstleiterin tätigen Krankenschwester für
das berufsbegleitende Studium
”Pflegedienstleitung/Pflegemanagement” an einer Fachhochschule,
an denen sich der Arbeitgeber nicht beteiligt, sind als Kosten der Ausbildung
lediglich im Rahmen des
§ 10 Abs. 1 Nr. 7
EStG abzugsfähig, wenn es sich um ein Erststudium
handelt (Anschluss an
FG Baden-Württemberg
Urt. V. 1 K 23/95,
EFG 1998, 641). Die
Ausbildung zur Krankenschwester stellt kein Erststudium dar.
Fundstelle(n): WAAAB-06193
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 12.01.1999 - 14 K 301/96
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