Klagebefugnis der Komplementärs-GmbH einer aufgelösten KG gegen deren Gewinnfeststellungsbescheid
Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Ermittlung des Gewerbeertrages vom Gewinn des Gewinnfeststellungsbescheides
Leitsatz
1. Die Komplementärs-GmbH einer inzwischen aufgelösten GmbH & Co KG ist --auch nach der ab geltenden Neufassung des
§ 48 FGO-- in ihrer Eigenschaft als zivilrechtliche Rechtsnachfolgerin nicht befugt, gegen den Gewinnfeststellungsbescheid
der KG Klage zu erheben.
2. Ein Gewinnfeststellungsbescheid kann nicht wegen der gewerbesteuerlichen Auswirkungen einer Gewinnänderung angefochten
werden, denn der dem Gewerbesteuermessbescheid zugrundeliegende Gewerbeertrag ist selbständig und unabhängig von den betreffenden
Gewinnfeststellungsbescheiden nach den Vorschriften des EStG zu ermitteln und damit unmittelbar anzufechten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-06179
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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 07.12.2000 - 14 K 186/96
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