Zurechnung eines den Gesellschaftern einer GbR mit gewerblichem Grundstückshandel gehörenden, als Privatvermögen behandelten
Grundstücks zum notwendigen Betriebsvermögen der GbR
Leitsatz
Eine GbR, die im Verlauf von 14 Jahren insgesamt 16 Wohnobjekte errichtet und verkauft, betreibt von Anfang an einen gewerblichen
Grundstückshandel. Ein weiteres von den Gesellschaftern der GbR beteiligungsidentisch erworbenes, mit einem Reihenhaus bebautes
und vier Jahre nach der Anschaffung wieder verkauftes Grundstück gehört ungeachtet dessen, dass die Einkünfte hieraus von
den Gesellschaftern als solche aus Vermietung und Verpachtung erklärt worden sind, von Anfang an zum notwendigen Betriebsvermögen
der GbR, wenn sich die Gesellschafter bereits eineinhalb Jahre nach der Fertigstellung des Reihenhauses um einen Verkauf bemüht
haben und daher von einer von Anfang an bestehenden Verkaufsabsicht auszugehen ist.
Fundstelle(n): AAAAB-06170
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.05.2000 - 14 K 140/95
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