Objektverbrauch der Witwe durch frühere gemeinsame
Inanspruchnahme der Abschreibung nach § 7b EStG als Miteigentümerin
mit dem verstorbenen Ehemann
Leitsatz
Fallen bei Eheleuten, die
erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG für ein ihnen gemeinsam
gehörendes Bauwerk in Anspruch genommen haben, die Voraussetzungen des
§ 26 Abs.1 EStG durch den Tod eines Ehegatten weg, so ist der Anteil des
überlebenden Ehegatten als ein begünstigtes Objekt i.S. von § 7b
EStG zu behandeln. Infolge Objektverbrauchs steht dem überlebenden
Ehegatten daher nicht mehr für ein weiteres Objekt die
Steuerbegünstigung nach § 10e EStG zu (vgl. , BStBl II 1991, 143).
Fundstelle(n): ZAAAB-06166
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2000 - 14 K 11/95
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