Widerlegung des Zugangs einer kurz vor Jahresende in ein Postfach eingelegten Einspruchsentscheidung innerhalb der Drei-Tage-Bekanntgabefiktion
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden und gleichzeitig zum Verkauf sowie zur Vermietung angebotenen Wohnung
Einkommensteuer 1995
Leitsätze
1. Der Nachweis, dass eine am Dienstag, 29.12. per einfachen Brief zur Post gegebene, an die Hausanschrift des Bevollmächtigten
adressierte, aber in sein Postfach eingelegte Einspruchsentscheidung dem Adressaten nicht innerhalb der Drei-Tages-Fiktion
nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bis zum 1.1. zugegangen ist, wird weder durch unsubstantiiertes Bestreiten der Absendung durch
das FA noch durch einen Eingangsvermerk und eine eidesstattliche Versicherung einer Angestellten des Bevollmächtigten, sie
habe die Sendung erst am 4.1. dem Postfach entnommen, erbracht.
2. In ein Postfach eingelegte Briefsendungen sind in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem das Postfach üblicherweise geleert zu
werden pflegt; ob das Postfach tatsächlich geleert oder der entnommene Brief überhaupt zur Kenntnis genommen, ist insoweit
unerheblich.
3. Bietet der Eigentümer eine bislang vermietete und nunmehr leerstehende Wohnung sowohl zur Vermietung als auch über ein
Immobilienbüro zum Verkauf an, hat er sich noch nicht endgültig zur weiteren Einkünfteerzielung durch Vermietung und Verpachtung
entschieden und kann die während des Leerstands anfallenden Kosten mangels Einkünftererzielungsabsicht nicht als Werbungskosten
abziehen.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 479 EFG 2003 S. 479 Nr. 7 GAAAB-06155
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 05.12.2002 - 13 K 38/99
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