Finanzgericht Baden-Württemberg v. - 12 K 297/01 EFG 2003 S. 913
Gesetze:
DBA CHE Art. 4 Abs. 4 S.
4
DBA CHE Art. 15a Abs. 1 S.
4
Bei Familienzusammenführung keine Ausnahme von der
überdachenden Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz
Keine sinngemäße Auslegung von Verwaltungsanweisungen durch
das Finanzgericht
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Ausnahme von der überdachenden
Besteuerung nur für den in Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz geregelten
Fall der Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit vorgesehen, nicht
jedoch aus familiären oder sozialen Gründen.
2. Allgemeine Verwaltungsanweisungen
sind nicht der Auslegung nach den dafür maßgeblichen Kriterien durch
die Finanzgerichte zugänglich. Daher ist es dem Finanzgericht nicht
möglich, die Billigkeitsregelung gemäß Tz. 41 des gemeinsamen
Einführungsschreibens der deutschen und der schweizerischen
Finanzbehörden zum Doppelbesteuerungsabkommen vom
(BStBl II 1994, 683) für den Fall des
Wegzugs eines der deutschen überdachenden Besteuerung unterliegenden
Steuerpflichtigen in die Schweiz anlässlich der Heirat mit einem schweizer
Staatsangehörigen im Wege der Auslegung nach dem Sinn und Zweck der
Anweisung auf Fälle der Familienzusammenführung bei bereits
verheirateten Paaren auszudehnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 913 EFG 2003 S. 913 Nr. 13 DAAAB-06104
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Finanzgericht Baden-Württemberg v. 05.08.2002 - 12 K 297/01
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