Herstellungskosten bei Kauf und Instandsetzung eines nicht mehr
vermietbaren Gebäudes
gesonderter und einheitlicher
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1996 und 1997
Leitsatz
Bauaufwendungen an einem zum
Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr vermietbaren Gebäudes führen
unabhängig von ihrem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung zu
Herstellungskosten, wenn sie mindestens drei der vier Kernbereiche (Elektro,
Fenster, Sanitär, Heizung) betreffen, das Gebäude wieder vermietbar
machen und der Gebrauchswert des Gebäudes dadurch stark gesteigert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 331 Nr. 6 EFG 2003 S. 225 EFG 2003 S. 225 Nr. 4 WAAAB-06073
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Finanzgericht Baden-Württemberg v. 24.09.2002 - 11 K 297/99
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