Nur abgesenkte Grundförderung für früher von den
US-Streitkräften genutzte Wohnung
Einkommensteuer
1995
Leitsatz
Für die Frage, wann von der
"Fertigstellung" eines Gebäudes auszugehen ist und ob folglich ein Alt-
oder ein Neubau i.S. des
§ 10e EStG
vorliegt, kommt es allein auf die bautechnische Nutzbarkeit und nicht darauf
an, ob sich die Wohnung im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung im Geltungsbereich
des Grundgesetzes oder aufgrund des NATO-Truppenstatuts auf exterritorialem
Gebiet befand (im Streitfall: Einstufung einer 1954 errichteten, damals der
US-Army überlassenen und nach der Rückgabe an die Bundesrepublik im
Jahr 1992 von der Klägerin erworbenen Wohnung als "Altbau").
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 430 JAAAB-06008
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.12.1999 - 12 K 201/97
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