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FG München Urteil v. - 10 K 4820/02

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 3

Kindergeld

Anspruchsberechtigter

zu berücksichtigende Kinder

Wohnsitz

Arbeitnehmer i. S. des deutsch-türkischen Abkommens über soziale Sicherheit

Leitsatz

Der in der BRD lebende Bezieher einer Erwerbunfähigkeitsrente hat keinen Anspruch auf Kindergeld für einen in der Türkei lebenden minderjährigen Sohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-05969

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 11.08.2003 - 10 K 4820/02

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