Werbungskosten, Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung
Vorabentstandene vergebliche Werbungskosten
Ursachenzusammenhang zwischen Aufwendung und Einkunftserzielung
Vorauszahlungen auf die Anschaffungskosten eines zur Erzielung von
Überschusseinkünften vorgesehenen Wirtschaftsguts
Werbungskostenabzug der Vorauszahlung erst in dem Jahr, in dem sich die
Nichtrealisierbarkeit eines Rückzahlungsanspruchs herausstellt.
Verlorene Anzahl als vorab entstandene WK?
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Eine sog. verlorene Anzahlung (=
Vorauszahlung auf die Anschaffungskosten eines zur Erzielung von
Überschusseinkünften vorgesehenen Wirtschaftsguts) ist dann nicht als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
abziehbar, wenn kein hinreichender Zusammenhang zwischen der Aufwendung und der
für später in Aussicht genommenen Erzielung von Einkünften
besteht.
2. Eine Anzahlung ist erst in dem
Jahr als Werbungskosten abziehbar, in dem sich ein geltend gemachter
Rückzahlungsanspruch als uneinbringlich erweist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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