Änderung eines Gewerbesteuermessbescheids wegen Aufhebung des Einkommensteuerbescheids
Betriebsaufspaltung
Voraussetzungen einer personellen Verflechtung
Leitsatz
1. Ist ein Einkommensteueränderungsbescheid, in dem Einkünfte aus der Verpachtung eines Grundstücks erstmals als gewerbliche
Einkünfte qualifiziert worden sind, aufzuheben, weil die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung nicht vorgelegen
haben, so führt dies nicht zu einer Aufhebung des erstmals erlassenen Gewerbesteuerbescheides nach § 35b GewStG.
2. Die für eine Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Inhaber
der Besitzgesellschaft, der die Mehrheit der Anteile an der Betriebs-GmbH hält und damit die nach § 47 Abs. 1 GmbHG erforderliche
Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung inne hat, im Rahmen einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter
eine Absichtserklärung des Inhalts abgibt, dass Gesellschafterbeschlüsse einstimmig gefasst werden.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.