Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines
teilweise steuerpflichtig vermieteten Grundstücks
Umsatzsteuer 1994
Leitsatz
1. Ein Unternehmer, der Leistungen
für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen bezieht, hat zur
Aufteilung der Vorsteuerbeträge eine sachgerechte Schätzung i.S. von
§ 15 Abs. 4 UStG
vorzunehmen. Er hat dabei einen gewissen Spielraum (z.B. Aufteilung nach
Umsatzschlüssel, nach Flächenschlüssel oder nach
Ertragswertverfahren, wenn der Kaufpreis für das Gebäude aus
Ertragswerten für seine unterschiedlich genutzten Teile zusammengesetzt
wurde).
2. Hat der Unternehmer ein i.S. des
§ 15 Abs. 4 UStG
sachgerechtes Aufteilungsverfahren gewählt, ist dieser Maßstab auch
für nachfolgende Besteuerungszeiträume der Besteuerung zugrunde zu
legen. Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine
mögliche Vorsteuerberichtigung nach
§ 15a UStG bei
Änderungen, die sich auf die Höhe der steuerfreien oder
steuerpflichtigen Mietumsätze auswirken.
3. Hatte ein Unternehmer nur die
Errichtung eines Bürogebäudes geplant und einen Bauvertrag über
die schlüsselfertige Erstellung zu einem Festpreis abgeschlossen, sowie
rund fünf Monate später im Hinblick darauf, dass die Errichtung von
Wohnungen im geplanten Dach- und Speicherraum nur unerhebliche Mehrkosten
verursachen würde, einen weiteren rechtsverbindlichen Vertrag über
die schlüsselfertige Erstellung eines Wohn- und Bürogebäudes
abgeschlossen, der zusätzlich den Preis für die Wohnungen enthielt,
so führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer
nach dem Verhältnis der sich aus beiden Verträgen ergebenden
Baukosten zu keinem sachgerechten Ergebnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1804 EFG 2003 S. 1804 Nr. 24 CAAAB-05945
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2003 - 2 K 270/01
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