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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 479/01 EFG 2003 S. 1771

Gesetze: EStG § 52 Abs. 21 S. 1, EStG § 21 Abs. 2 S. 1, EStG § 11 Abs. 2 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 52 Abs. 21 S. 2, EStG § 12 Nr. 1

Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an einer eigengenutzten Wohnung durchgeführte, aber erst anschließend bezahlte Erhaltungsaufwendungen

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Unterlag ein Haus der Großen Übergangsregelung und wurden im Jahr 1998, vor dem gesetzlichen Auslaufen der großen Übergangsregelung zum , Instandsetzungsarbeiten an der eigengenutzten Wohnung durchgeführt, die Rechnungen aber erst 1999 bezahlt, so sind die Aufwendungen wegen des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung im Jahr 1999 nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1771
EFG 2003 S. 1771 Nr. 24
SAAAB-05944

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2003 - 2 K 479/01

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