Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der
Nutzungswertbesteuerung an einer eigengenutzten Wohnung durchgeführte,
aber erst anschließend bezahlte Erhaltungsaufwendungen
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Unterlag ein Haus der Großen
Übergangsregelung und wurden im Jahr 1998, vor dem gesetzlichen Auslaufen
der großen Übergangsregelung zum , Instandsetzungsarbeiten
an der eigengenutzten Wohnung durchgeführt, die Rechnungen aber erst 1999
bezahlt, so sind die Aufwendungen wegen des Wegfalls der
Nutzungswertbesteuerung im Jahr 1999 nicht als Werbungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1771 EFG 2003 S. 1771 Nr. 24 SAAAB-05944
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.09.2003 - 2 K 479/01
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