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FG München Urteil v. - 4 K 5029/01 EFG 2004 S. 215

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 8, BGB § 1940

Abzug von Unterhaltskosten für im Nachlass vorhandene Tiere als Nachlaßverbindlichkeiten bei der ErbSt

Leitsatz

Kosten für den Unterhalt von Tieren der Erblasserin können als Nachlassverbindlichkeiten nur bei Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung, z.B. einer Auflage, vom Erwerb des Erben oder Vermächtnisnehmers abgezogen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 215
EFG 2004 S. 215 Nr. 3
DAAAB-05936

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FG München, Urteil v. 03.09.2003 - 4 K 5029/01

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