Bindung des Gerichts an den Bescheid über die Feststellung
des verwendbaren Eigenkapitals einer Körperschaft hinsichtlich der
steuerrechtlichen Beurteilung von Auskehrungen an die Anteilseigner
Einkommensteuer 1991
Leitsatz
Entstammen Auskehrungen einer
Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner nach dem Bescheid über die
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals dem Teilbetrag im Sinne des
§ 30 Abs. 2 Nr. 4
KStG ”EK 04”), so ist das Gericht an diese
Feststellung materiell gebunden mit der Folge, dass die Ausschüttungen bei
den Anteilseignern gemäß
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
EStG nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen
führen. Eine Prüfung der Richtigkeit des gegen die Gesellschaft
ergangenen Feststellungsbescheides ist dem Gericht im Rahmen eines die
Einkommensbesteuerung eines Gesellschafters betreffenden Verfahrens verwehrt.
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