§ 15a EStG bei
doppelstöckiger Personengesellschaft und vertraglicher
Verlustübernahme durch einen Kommanditisten
Aussetzung der
Vollziehung der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den
Fällen des
§ 15a EStG 1997
und 1998
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass
§ 15a EStG auch
auf doppelstöckige Personengesellschaften anzuwenden ist und dass die vom
Gesellschaftsvertrag abweichende, vertraglich geregelte Verpflichtung einer
Kommanditistin zur Übernahme und zum Ausgleich der Verluste des
Unternehmens in zwei Geschäftsjahren ihr keine über die Grundregeln
nach
§ 15a Abs. 1 EStG
– geleistete Einlage bzw. erweiterte Außenhaftung nach
§ 171 HGB–
hinausgehenden ausgleichfähigen Verluste vermittelt.
2. Im Verfahren der Aussetzung der
Vollziehung kann die im Klageverfahren gebotene notwendige Beiladung der
Kommanditistin unter 1. unterbleiben (vgl.
,
n.v.).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1775 EFG 2003 S. 1775 Nr. 24 UAAAB-05926
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.08.2003 - 1 V 24/03
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