Höhe der Eigenheimzulage bei Kauf eines unechten
Zweifamilienhauses alten Bewertungsrechts und Umbau in echtes
Zweifamilienhaus
Eigenheimzulage 1998 bis 2005
Leitsätze
1. Der Kauf eines noch bewohnbaren
und damit nicht voll verschlissenen Altbaus mit zwei nicht abgeschlossenen
Wohnungen und die Umwandlung in ein Zweifamilienhaus mit zwei abgeschlossenen
Wohnungen führt nur dann zur Herstellung ”neuer” Wohnungen,
wenn die Baumaßnahmen die bisherige tragende Gebäudesubstanz derart
tiefgreifend umgestalten, dass die ”neuen” Wohnungen dadurch ein
völlig neues bautechnisches Gepräge erhalten.
2. Das ist nicht der Fall, wenn
Eingangsbereich, Außenputz, Dach, Türen, Fenster, Innentreppen,
Küchen, Elektroinstallation, Heizung, Bäder und sonstige
Sanitäranlagen erneuert und modernen Wohnverhältnissen angepasst
werden, die tragenden Gebäudeteile –Fundament, Außenwände
und Geschossdecken– aber bestehen bleiben. Die spätere Aufteilung in
zwei rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen ändert daran nichts.
Die Klage wird als
unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des
Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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