Wesen einer schriftstellerischen
Tätigkeit ist es, eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich
niederzulegen, die in dieser Form für die Öffentlichkeit bestimmt
sind. Es kommt weder auf eine bestimmte Qualität der Darlegungen an, noch
ist die Anwendung besonderen Wissens erforderlich. Ein technischer Redakteur,
der Anleitungen zum Umgang mit technischen Geräten oder Maschinen
verfasst, übt danach insgesamt eine schriftstellerische, freiberufliche
Tätigkeit aus; er ist kein Gewerbetreibender.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1384 EFG 2003 S. 1384 Nr. 19 RAAAB-05914
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