In einer Versicherungsbörse belegene, von einem
Gesellschafter angemietete Räumlichkeiten als wesentliche
Betriebsgrundlage einer als Assekuradeur tätigen Personengesellschaft
Leitsatz
1. Ist eine Personengesellschaft u.a.
im Transportversicherungsgeschäft als Assekuradeur tätig,
gehören die von einem Gesellschafter angemieteten, zum
Sonderbetriebsvermögen zählenden Räumlichkeiten, die sich in
einem überregional als Versicherungsbörse bekannten Gebäude
befinden, zu ihren wesentlichen Betriebsgrundlagen.
2. Wird der Teilbetrieb
„Transportversicherung” ohne diese Räumlichkeiten, in denen
erhebliche stille Reserven ruhen, veräußert, und werden die in
Teileigentum gehaltenen Räumlichkeiten auch nicht in einem einheitlichen
Vorgang mit der Teilbetriebsveräußerung in das Privatvermögen
überführt, steht das der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs.
2, § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1385 EFG 2003 S. 1385 Nr. 19 BAAAB-05899
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