Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nicht verfassungswidrig
Leitsatz
1) Der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn eines ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks ist steuerpflichtig
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
2) Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus im Jahr 1999 erfolgten Grundstücksgeschäften, bei denen die vor dem
geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren am bereits abgelaufen war, verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot und
ist nicht verfassungswidrig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 23 Nr. 1 EFG 2004 S. 45 EFG 2004 S. 45 Nr. 1 WAAAB-05866