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Korrekturvorschriften im Steuerrecht: Systematik
Die §§ 118-133 AO enthalten allgemeine Grundsätze über Verwaltungsakte (VA), insbes. hinsichtlich Form, Wirksamkeit, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung.
Für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden gelten Sondervorschriften, die Vorrang gegenüber den allgemeinen Änderungsbestimmungen haben (§§ 172-177 AO).
Die beigefügte Systematik gibt
einen Gesamtüberblick.