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AG: Kapitalerhöhung aus Barmitteln, Handelsregisteranmeldung – Muster
Kapitalerhöhung aus Barmitteln, Handelsregisteranmeldung
Eine wirksame Erhöhung des Grundkapitals mit Barmitteln setzt die Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung sowie deren Durchführung voraus. Kapitalerhöhung und Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können in einer Anmeldung angemeldet werden, § 188 Abs. 4 AktG. Hinsichtlich der Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung sind die §§ 188 f. AktG zu beachten. Danach ist die Anmeldung von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzunehmen. Der Anmeldung ist der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen; er muss mit der Bescheinigung eines Notars versehen sein, dass die geänderten Bestimmungen der Satzung mit dem Beschluss über die Satzungsänderung und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Handelsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.
Mehr zum Thema Kapitalerhöhung mit Barmittel bei der Aktiengesellschaft sowie weiterführende Information im infoCenter.
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