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AG: Handelsregisteranmeldung, Erteilung der Prokura – Muster
Handelsregisteranmeldung, Erteilung einer Prokura
Die Erteilung der Prokura muss vom Vorstand der AG zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Neben der Angabe des Vor- und Namens sowie des Geburtsdatums des künftigen Prokuristen ist auch dessen Wohnort mit anzugeben. Zu beachten sind die Vorschriften des §§ 49 ff. HGB.
Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: