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Verwahrungsvertrag – Muster
Verwahrungsvertrag
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Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene Sache aufzubewahren. Es handelt sich demnach um ein Dauerschuldverhältnis. Gegenstand des Verwahrungsvertrages können nur bewegliche Sachen bzw. Tiere (§ 90 a BGB) sein, nicht jedoch Rechte oder Grundstücke.
Die Verwahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Eine Vergütung gilt gem. § 689 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Dem Verwahrer steht an der übergebenen Sache grundsätzlich kein Gebrauchsrecht zu, außer der Gebrauch ist zur Substanzerhaltung erforderlich. Die Verwahrung begründet eine Obhutspflicht des Verwahrers, z.B. die aufbewahrten Sachen vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu schützen.
Zu beachten sind die Regelungen der §§ 688 ff. BGB und § 467 ff. HGB.