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Arbeitshilfe - Stand: 04.01.2024

Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung – Muster

Daniel Eilenbrock
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  • Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung

Vorliegend handelt es sich um die Forderung des Bauherrn an den Bauunternehmer, dass dieser ihm seine Freistellungsbescheinigung betreffend die Bauabzugsteuer übersendet.

Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung (Zahlung) einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Neben der Freistellungsbescheinigung muss die Bauabzugsteuer auch nicht vorgenommen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese Freigrenze erhöht sich auf 15.000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringt.

Falls der Auftraggeber die Bauabzugssteuer nicht einbehält, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und in schwerwiegenden Fällen eine Haftstrafe.

Mehr zum Thema Bauabzugsteuer sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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