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Antrag auf Aussetzung und Ruhen des Verfahrens – Muster
Antrag auf Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
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Der Antrag auf Aussetzung und Ruhen des Verfahrens kommt immer dann in Betracht, wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, vgl. § 363 AO. In diesen Fällen kann die Finanzbehörde die Entscheidung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde aussetzen.
Mehr zum Thema Einspruch, Aussetzung und Ruhen des Verfahrens sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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