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BFH Urteil v. - I R 212/84 BStBl 1989 II S. 106

Gesetze: FGO § 115 Abs. 1FGO § 115 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 130 Abs. 1GKG § 13 Abs. 1

Leitsatz

Erklärt ein Kläger einen Rechtsstreit einseitig in der Hauptsache für erledigt, so bemißt sich der Streitwert für die Zeit ab Abgabe der Erledigungserklärung nur noch nach dem sog. Kosteninteresse des Klägers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 106
BFH/NV 1989 S. 3 Nr. 1
BFHE S. 491 Nr. 154,
QAAAB-04938

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BFH, Urteil v. 12.10.1988 - I R 212/84

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