Gesetze: DBA Großbritannien 1964/70 Art. II Abs. 1 Buchst. hDBA Großbritannien 1964/70 Art. XI Abs. 2
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt in dem Vertragsstaat, zu dem die deutlich engeren persönlichen und außerdem noch ins Gewicht fallende wirtschaftliche Beziehungen bestehen
Leitsatz
Bestehen zu einem Vertragsstaat die deutlich engeren persönlichen Beziehungen und außerdem noch ins Gewicht fallende wirtschaftliche Beziehungen und zu dem anderen Vertragsstaat nur gegenwartsbezogene wirtschaftliche Beziehungen, die sich voraussichtlich in der Zukunft abbauen werden, so liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem erstgenannten Vertragsstaat.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 562 BFH/NV 1991 S. 34 Nr. 6 GAAAB-04817
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