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BFH Urteil v. - V 22/53 U BStBl 1953 III S. 217

Gesetze: UStG § 3 Abs. 2UStG § 16UStDB 1938 § 73 Ziff. 1UStDB 1938 § 26 (UStDB 1951 § 77 Ziff. 1)UStDB 1938 § 27

Leitsatz

Für die Frage, ob es sich im Sinne von § 3 Abs. 2 UStG um Zutaten oder Nebensachen handelt, kommt es nicht auf das Verhältnis des Wertes der Arbeit oder des Arbeitserfolges zum Werte der vom Unternehmer beschafften Stoffe, sondern darauf an, ob diese Stoffe ihrer Art nach sowie nach dem Willen der Beteiligten als Hauptstoffe oder als Nebenstoffe oder Zutaten der herzustellenden Ware anzusehen sind; in Zweifelsfällen entscheidet hierüber die Verkehrsauffassung.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 217
ZAAAB-04384

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BFH, Urteil v. 28.05.1953 - V 22/53 U

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