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Übernommene Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit
Im (BStBl 2003 II S. 267) hat das Gericht eine Vermutungsregel dahin aufgestellt, dass der Ehegatte, der jahrelang die anteilige Steuer des anderen Ehegatten mitbezahle, auf einen internen Ausgleich (§ 426 Abs. 1 Satz 1 BGB) verzichte.
1. Zum Sachverhalt
Der Kl. war testamentarischer Alleinerbe seiner 1987 verstorbenen Ehefrau geworden. Die im Güterstand der Gütertrennung lebenden Ehegatten ließen sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen. Die Einkommensteuerzahllast wurde jeweils vom Kl. anS. 4040 das FA bezahlt. In seiner Erbschaftsteuererklärung führte er den gegen die Erblasserin bestehenden Ausgleichsanspruch wegen anteilig übernommener Einkommensteuer der Jahre 1978 bis 1986 als Nachlassverbindlichkeit auf. Der Betrag errechnete sich durch Aufteilung der für diese Jahre insgesamt gezahlten Steuern im Verhältnis zu den von beiden Eheleuten tatsächlich erzielten Einkünften.
2. Kritische Würdigung der Entscheidung
Der BFH hatte in der vorliegenden Entscheidung über ein in der Praxis häufig vorkommendes Verhalten von Eheleuten zu entscheiden. Denn es ist immer wieder zu beobachten, dass ein Ehegatte über Jahre hinweg Steuern für den anderen Ehegatten leistet und eine ausdrückliche Absprach...