Bundesministerium der Finanzen - IV C 4 – S 2222 – 242/03 BStBl 2003 I 493

§ 10a EStG Altersvermögensgesetz (AVmG);
Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Gegen den mit Schreiben vom 29. August 2003 (Geschäftszeichen wie oben) übersandten Entwurf des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG und den Text der Bekanntmachung wurden von keinem Land Einwände erhoben.

Einen Abdruck des Vordruckmusters und den Text der Bekanntmachung übersendet das BMF mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Anlage

Einkommensteuergesetz

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:

  1. Die Zeilen 5 und 6 sind optional.

  2. Der nach Zeile 8 zur Verfügung stehende Raum kann für die Mitteilung des Anbieters nach § 10 Abs. 5 AltvDV genutzt werden.

Der bereits im BStBl 2002 I S. 1398 veröffentlichte Vordruck kann weiterhin für die Beitragsjahre 2002 und 2003 verwendet werden.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 4 – S 2222 – 242/03


Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 493
AAAAB-03244