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BFH Urteil v. - IV R 2/86 BStBl 1986 II S. 559

Leitsatz

Wird einem Arbeitnehmer-Ehegatten eine Direktversicherung eingeräumt, so ist für die Frage, ob hierfür eine betriebliche Veranlassung vorliegt, ein Vergleich mit fremden Arbeitnehmern (interner Betriebsvergleich) auch dann geboten, wenn der Ehegatten-Arbeitnehmer aus privaten Gründen jahrelang auf fällige Gehaltserhöhungen verzichtet hat. Die betriebliche Veranlassung von Direktversicherungsbeiträgen ist nicht schon dadurch belegt, daß Aktivbezüge und Zukunftssicherungsleistungen insgesamt ein angemessenes Leistungsentgelt darstellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 559
NAAAB-03137

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BFH, Urteil v. 17.04.1986 - IV R 2/86

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