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BFH Urteil v. - VII R 156/82 BStBl 1985 II S. 597

Leitsatz

1. Bei öffentlicher Bekanntmachung eines Verwaltungsakts erfordert der Vermerk über den Tag des Aushängens und der Abnahme die volle Unterschrift des zuständigen Beamten.

2. Eine fehlerhafte öffentliche Zustellung (1.) kann durch den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks geheilt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 597
AAAAB-03124

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BFH, Urteil v. 05.03.1985 - VII R 156/82

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