1. Die Verwandlung von Darlehen i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Eigenkapital hält nur so lange an, als ein Gesellschafter Inhaber des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehens ist.
2. Zinsen für ein Darlehen, das ein Kind des Gesellschafters einer Personengesellschaft dieser Gesellschaft gewährt ohne Leistung von Sicherheiten durch die Gesellschaft und mit der Verpflichtung des Kindes, die Darlehensforderung zur Sicherung von Krediten der Gesellschaft sicherungshalber abzutreten, sind Betriebsausgaben, wenn das Kind in einen zwischen dem Vater und der Gesellschaft bereits bestehenden Darlehensvertrag eintritt.
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Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 243 YAAAB-03022