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BFH Urteil v. - IV R 19/82 BStBl 1985 II S. 199

Gesetze: GewStDV § 25

Leitsatz

1. Für Personengesellschaften, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ihren Grundbesitz an eine Betriebs-GmbH verpachten, besteht unter den Voraussetzungen des § 25 GewStDV eine Verpflichtung zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen.

2. Falls diese Personengesellschaften für das Jahr 1965 (sowie für die folgenden Jahre) keine Gewerbesteuererklärungen abgegeben hatten, begann die Frist für die Verjährung der in diesen Jahren entstandenen Gewerbesteueransprüche erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die Entstehung der jeweiligen Ansprüche folgte.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 199
FAAAB-03011

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BFH, Urteil v. 08.11.1984 - IV R 19/82

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