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BFH Urteil v. - IV R 13/84 BStBl 1985 II S. 3

Leitsatz

Setzt ein nachträglich ergangener Gewinnfeststellungsbescheid den Gewinn in derselben Höhe fest, die im vorausgegangenen Einkommensteuerbescheid berücksichtigt wurde, kann gegenüber dem Einkommensteuerbescheid nicht mehr geltend gemacht werden, das FA habe den Gewinn in unzulässiger Weise ermittelt; den Gewinn betreffende Einwendungen können nur gegenüber dem Feststellungsbescheid erhoben werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 3
BAAAB-02960

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BFH, Urteil v. 26.07.1984 - IV R 13/84

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