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BFH Urteil v. - II R 197/81 BStBl 1983 II S. 775

Gesetze: ErbStG (1959) § 2 Abs. 1 Nr. 3ErbStG (1959) § 18 Abs. 1 Nr. 16

Leitsatz

Hatte sich der Erblasser bei Übertragung seines Gesellschaftsanteils an einer OHG eine nach seinem Tod an seine überlebende Ehefrau zu zahlende Rente ausbedungen, so unterlag der Erwerb des Rentenanspruchs durch die Ehefrau der Erbschaftsteuer und war nicht entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG 1959 befreit (Anschluß an , BFHE 121, 487, BStBl II 1977, 420).

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 775
BFHE S. 302 Nr. 139,
NAAAB-02943

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BFH, Urteil v. 21.09.1983 - II R 197/81

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